
Änderung in der Wehr- und Dienstordnung

Mehrere Präsidialerlasse wurden geändert und ergänzt, um neue Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Militärdienst einzuführen.
In der Ergänzung zur Dienstordnung in den Dienststellen für innere Angelegenheiten heißt es im Einzelnen:
– Bürger, die den Agenturen für innere Angelegenheiten beitreten möchten, erhalten schriftliche Informationen über die im Gesetz „Über die Agenturen für innere Angelegenheiten“ festgelegten Einschränkungen.
– Kandidaten, die diesen Einschränkungen zustimmen und die besonderen Anforderungen des Ministeriums erfüllen, werden zum Dienst angenommen.
Des Weiteren wird mit der Änderung der Dienstordnung für den Zolldienst Folgendes festgelegt:
– Bürger, die sich weigern, die in den Rechtsvorschriften für die Zustellung bei den Zollbehörden festgelegten Beschränkungen einzuhalten oder die besonderen Anforderungen nicht zu erfüllen, werden nicht zur Zustellung angenommen.
Zudem wird in der Ergänzung zur Ordnung über das Verfahren zum Wehrdienst von Bürgern Folgendes festgelegt:
– Bürger, die sich für den Wehrdienst anmelden möchten, erhalten schriftliche Informationen über die im Gesetz „Über den allgemeinen Wehrdienst und den Wehrdienst“ festgelegten Beschränkungen sowie über die Bedingungen des Wehrdienstes.
– Kandidaten, die mit diesen Einschränkungen einverstanden sind und die besonderen Anforderungen der Ministerien erfüllen, werden zum Wehrdienst angenommen.