
Änderung der Zivilprozessordnung

Neues Gesetz zur Überprüfung von Gerichtsentscheidungen
Durch das vom Präsidenten unterzeichnete Gesetz wurden Änderungen und Ergänzungen der Zivilprozessordnung vorgenommen. Eine der wichtigen Neuerungen ist die Einführung der Phase der Prüfung von Fällen vor Landgerichten und diesen gleichgestellten Gerichten.
Das Verfahren zur erneuten Übermittlung aufgehobener Entscheidungen der Untergerichte durch die Obergerichte zur erneuten Prüfung wurde ausgeschlossen. Die endgültige Entscheidung über den Fall obliegt nun jedem Gericht.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass gegen die gerichtliche Entscheidung über die Ablehnung der Aufhebung des Gerichtsbeschlusses eine private Berufung (Protest) eingelegt werden kann. Gleiches gilt für die Entscheidung des Gerichts, die Annahme des Antrags zur Bearbeitung abzulehnen. Im Falle der Aufhebung der Entscheidung gilt der Antrag als am Tag der ersten Berufung beim Gericht eingereicht.
Die Entscheidungen von Berufungs-, Kassations- und Überprüfungsgerichten treten unmittelbar nach ihrer Annahme in Rechtskraft. Gegen diese Entscheidungen kann Beschwerde (Protest) eingelegt werden.
Es wurde außerdem geregelt, dass Beschwerden (Proteste) in der Reihenfolge der Überprüfung an die jeweiligen Gerichte gerichtet werden, denen sie vorgelegt wurden. Eine Beschwerde (Protest), die im Überprüfungsverfahren durch den Zivilprozessausschuss des Obersten Gerichtshofs geprüft wird, wird direkt diesem vorgelegt. Der Protest des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, des Chefanklägers bei der Direktion des Obersten Gerichtshofs im Inspektionsverfahren, wird ebenfalls direkt beim Obersten Gerichtshof eingereicht.
Zuletzt wurde festgelegt, dass eine Überprüfungsbeschwerde (Protest) innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts eingereicht werden muss.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt somit wichtige Veränderungen im Prozess der Überprüfung von Gerichtsentscheidungen mit sich.






