Änderung der Regulierung durch BRSA – Neuigkeiten
Die Banking Regulation and Supervision Agency (BDDK) hat kürzlich eine wichtige Entscheidung in Bezug auf Einlagen und Beteiligungsfonds getroffen. Gemäß der Verordnung, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde beschlossen, den Betrag im 8. Artikel der „Verordnung über die damit verbundenen Verfahren und Grundsätze“ von 250 Lira auf 1000 Lira zu aktualisieren. Diese Entscheidung wurde dem Sparkassenversicherungsfonds und den Verbandsverbänden mitgeteilt.
Zusätzlich hat die BDDK einen Verordnungsentwurf und einen Kommuniquéentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Der Verordnungsentwurf bezieht sich auf Fonds, die nicht als Einlagen bei Entwicklungs- und Investitionsbanken betrachtet werden, während der Kommuniquéentwurf Kreditlimits für diese Banken festlegt.
Es wurde festgelegt, dass Mittel, die von Kreditkunden entgegengenommen werden, das Kreditrisiko des Kunden nicht überschreiten dürfen. Darüber hinaus wurden verschiedene Bedingungen festgelegt, um sicherzustellen, dass diese Mittel nicht als Einlagen betrachtet werden.
Es wurde auch klargestellt, dass bestimmte Mittel, die von Gesellschaftern oder Tochtergesellschaften stammen, nicht als Einlagen betrachtet werden. Im Falle von Überschreitungen oder Nichteinhaltung wurden Maßnahmen zur Beseitigung dieser Unvereinbarkeiten festgelegt.
Insgesamt zielen die neuen Verordnungen darauf ab, die Regulierung im Bankensektor zu stärken und die Transparenz und Effizienz der Einlagen und Beteiligungsfonds zu verbessern.