Abgeordnete zweifeln an Rechtmäßigkeit der 4-Prozent-Umsatzgebühr für private Universitäten in Frage
Die Einführung einer 4%igen Gebühr auf Vertragseinnahmen privater Universitäten hat für Diskussionen gesorgt, da Abgeordnete die Rechtmäßigkeit und Fairness dieser Maßnahme in Frage stellen. Der Abgeordnete der gesetzgebenden Kammer des Oliy Majlis, Dilmurod Artykov, hat offiziell Bedenken geäußert und Anfragen an den Minister für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation sowie an die Generalstaatsanwaltschaft gerichtet. Die Gebühr wurde vom Republikanischen Rat für Hochschulbildung beschlossen und soll bis zum 25. Januar 2025 von den privaten Universitäten entrichtet werden.
Kritik an der Gebühr kam auch von Wirtschaftsexperten und dem Verband nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen. Sie betonten, dass staatliche Stellen nicht das Recht haben, Unternehmern ohne rechtmäßige Grundlage Gebühren aufzuerlegen. Diese Maßnahme könnte sich negativ auf Reformen auswirken, die darauf abzielen, ausländische Investitionen in den Bildungssektor zu lenken.
Die Diskussion um die Gebühr hat auch Fragen zur Legitimität des Republikanischen Rates für Hochschulbildung aufgeworfen, der 2019 durch einen Erlass des Ministerkabinetts eingerichtet wurde. Die Mitgliederzahl des Rates wurde kürzlich von 17 auf 11 Personen reduziert, was zusätzliche Kritik hervorrief.
Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden auf die Anfragen und Bedenken reagieren werden und ob eine Überarbeitung des Protokolls im Einklang mit dem Gesetz erfolgt. Die Debatte um die neue Gebühr und die Rolle des Republikanischen Rates für Hochschulbildung wird voraussichtlich weitergehen und den Bildungssektor in Usbekistan weiterhin beschäftigen.