
325 Euro Unterstützung für berufstätige Mütter: Antragsvoraussetzungen und Beantragungsfristen

325 Euro Unterstützung für berufstätige Mütter: Antragsbedingungen und Voraussetzungen
Ein neues Projekt zur finanziellen Unterstützung von Müttern steht auf der Tagesordnung. Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) führt das Projekt zur Unterstützung von Müttern durch, die Kinder im Alter von 0 bis 36 Monaten haben und aufgrund ihrer Kinderbetreuungspflichten Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Das Projekt wurde zuvor zwischen den Jahren 2019 und 2022 umgesetzt und kostete insgesamt 24 Millionen Euro. Nun wird das Projekt dank der Förderung der Europäischen Union wiederholt.
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, äußerte sich positiv zu dem Projekt. Durch die finanzielle Unterstützung von 325 Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten werden berufstätige Mütter in den drei größten Bundesländern des Landes unterstützt. Das Projekt zielt darauf ab, Müttern zu helfen, im Berufsleben zu bleiben und die Beschäftigung von ausgebildeten und zertifizierten Babysittern zu fördern.
Die Anträge für die 325-Euro-Unterstützungszahlung können in Kürze eingereicht werden. Das Projekt wird in Istanbul, Ankara und Izmir umgesetzt und soll 3.500 Müttern und 3.500 Betreuern zugutekommen. Die Antragsmodalitäten und der Link zur Beantragung werden von der SSI in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Mütter können sich über die Website mit ihren E-Government-Passwörtern bewerben.
Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Mütter bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
– Sie müssen ein Kind im Alter von 0-36 Monaten haben.
– Sie müssen in Ankara, Istanbul oder Izmir wohnen.
– Sie müssen mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben.
– Alleinerziehende Mütter müssen das Sorgerecht für ihr Kind haben und mit diesem zusammenwohnen.
– Sie müssen hauptberuflich bei einem Arbeitgeber mit einem Dienstvertrag beschäftigt sein und als Versicherter gemeldet sein.
– Sie müssen einen ausgebildeten Babysitter beschäftigen, der nicht blutsverwandt ist, und diesem den Mindestlohn für Hausangestellte zahlen.
– Sie dürfen sich laut SSI-Unterlagen während der Projektlaufzeit nicht im Mutterschaftsurlaub befinden.
Für weitere Informationen und zur Einreichung von Anträgen können Mütter die offizielle Website der SSI besuchen. Die Unterstützung soll dazu beitragen, dass Mütter im Berufsleben bleiben können, während ihre Kinder gut betreut werden.






