Usbekistan

„11 Personen in den letzten 5 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt“ – Oberster Gerichtshof

Usbekistans Oberster Gerichtshof veröffentlicht Informationen über Verurteilungen zu lebenslanger Haft

Der Oberste Gerichtshof Usbekistans hat Daten über die Aktivitäten der Strafgerichte im Land für den Zeitraum von 2018 bis 2022 und das erste Quartal des Jahres 2023 veröffentlicht. Laut den veröffentlichten Informationen wurden in diesem Zeitraum insgesamt 11 Personen zu lebenslanger Haft verurteilt, was die härteste Strafe im Strafgesetzbuch Usbekistans darstellt.

Unter den Verurteilten befinden sich fünf Personen aus der Region Taschkent, zwei Personen aus der Stadt Taschkent und den Regionen Jizzakh sowie eine Person aus den Regionen Kaschkadarja und Fergana. Die verhängte Strafe bedeutet, dass diese Personen für den Rest ihres Lebens ihre Freiheit verlieren.

Seit dem 1. Januar 2008 wurde in Usbekistan die Todesstrafe abgeschafft und stattdessen eine lebenslange oder langjährige Freiheitsstrafe eingeführt. Heutzutage gibt es im Strafgesetzbuch des Landes nur zwei Artikel, die mit lebenslanger Haft bestraft werden können. Diese umfassen vorsätzliche Tötung bei schwerer Verantwortung (Artikel 97 Absatz 2) und Terrorismus (Artikel 155 Absatz 3).

Es ist ebenfalls interessant festzustellen, dass keine lebenslange Haftstrafe gegen Frauen, Personen, die unter 18 Jahren eine Straftat begangen haben, sowie Männer über 60 Jahren verhängt werden kann.

Diese Informationen zeigen die Bestrafungspraktiken in Usbekistan und verdeutlichen, dass lebenslange Haft nur für schwerwiegende Verbrechen vorgesehen ist. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass das Strafrecht des Landes weiterentwickelt wird, um sicherzustellen, dass gerechte und angemessene Strafen verhängt werden.

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